ZIM Projektförderung

ZIM Projektförderung

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Mit der ZIM Projektförderung können Sie sich, Ihr Unternehmen und Ihre Innovation für attraktive Zuschüsse qualifizieren.

ZIM Projektförderung

ZIM Projektförderung

ZIM, Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand, ist das größte Förderprogramm des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie). Dieses Jahr (Stand 2019) investierte das BMWi 559 Millionen Euro um KMU (kleine und mittlere Unternehmen) zu unterstützen.

Sicher ist schon jetzt, dass die ZIM Projektförderung auch 2020 weitergeführt wird. Die Antragstellung zu den aktuell gültigen Richtlinien ist noch bis zum 31. Dezember 2019 möglich. Die neuen ZIM 2020 Richtlinien befinden sich noch in der Abstimmung. Sobald diese abgeschlossen ist können neue ZIM Projektförderungen beantragt werden.

ZIM Projekt – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-761 900 44

Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@ZIM-Foerderung-Foerdermittelberatung.de

ZIM Projektförderung: Wer und was wird gefördert?

Unterstützung kreativer Unternehmen mit passgenauen Fördermöglichkeiten

Die ZIM Projektförderung gliedert sich in vier Kategorien. Grundsätzlich gilt die ZUM Projektförderung bundesweit und ist branchenoffen. Das bedeutet es gelten keine abweichenden Regelungen innerhalb der einzelnen Bundesländer und es sind grundsätzlich alle Branchen zugelassen. Das eröffnet ein breites Spektrum und genau das will die ZIM Projektförderung auch.

Gefördert werden einzelbetriebliche FuE-Projekte (FuE = Forschung und Entwicklung), Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen oder einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung sowie Netzwerkmanagementleistungen und die im Netzwerk initiierten FuE-Projekte. Seit 2015 ist die ZIM Projektförderung auf die ZIM-Netzwerke-International ausgeweitet worden. Damit will das BMWi die internationale Zusammenarbeit stärken und Deutschland noch stärker etablieren.

Was will die ZIM Projektförderung erreichen?

Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit

„Made in Germany“ galt lange als Erfolgsgarant und das weltweit. Doch Deutschland hat zunehmend mit der Konkurrenz aus Asien zu kämpfen die mit starkem Know-how aber deutlich geringeren Preisen den Weltmarkt erobern. Es braucht unbedingt eine Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Doch das schaffen viele KMU nicht allein aus eigener Kraft. Forschung und Entwicklung sind teuer und brauchen viel Zeit. Leider wird aus vielen innovativen Ideen kein marktreifes Produkt. Genau das will die ZIM Projektförderung erreichen. Mit der Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit soll sich der wirtschaftlich starke Standort Deutschland behaupten. Die KMU ist zu einem Drittel an der Wirtschaftsleistung beteiligt und hier setzt die ZIM Projektförderung an. KMU sollen ganz gezielt und breit gefächert unterstützt werden. Studien belegen den Erfolg, sodass die ZIM Förderung auch im nächsten Jahr bestehen bleibt.

Ist Ihr Unternehmen antragsberechtigt?

Es gelten die EU-Richtlinien für KMU

Ob sich Ihr Projekt für ZIM eignet können wir an dieser Stelle natürlich nicht sagen. Aber wir können Ihnen sagen wie Sie sich grundsätzlich qualifizieren. Es gelten die EU-Richtlinien für KMU.

  • Ihr Unternehmen darf maximal 500 Mitarbeiter beschäftigen.
    • Sie dürfen maximal einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro erzielen.
    • Die Jahresbilanzsumme darf maximal 43 Millionen Euro betragen.
    • Als nicht wirtschaftlich tätige deutsche Forschungseinrichtung dürfen Sie Partner eines Kooperationsprojektes des geförderten Unternehmens sein.

In welcher Höhe werden ZIM Projekte gefördert?

Die Förderung für FuE-Projekte ist abhängig von der Größe Ihres Unternehmens, vom Standort Ihres Unternehmens und von der Art Ihres ZIM Projektes. Die Förderung beträgt zwischen 25-50 % der zuwendungsfähigen Kosten, aber maximal 380.000 Euro je Projekt eines Unternehmens.
Für FuE-Projekte mit ausländischen Partnern kann die ZIM Förderung um 5 % erhöht werden. Die Förderung von Forschungseinrichtungen beträgt bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 190.000 EUR je Projekt. Bei Kooperationsprojekten ist die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf max. 2 Millionen. EUR begrenzt.

Förderung für Kooperationsnetzwerke
Die ZIM Förderung für Kooperationsnetzwerke staffelt sich wie folgt: im 1. Jahr bis zu 90 %, im 2. Jahr 70 %, im 3. Jahr 50 % und ggf. im 4. Jahr 30 % der zuwendungsfähigen Kosten. Insgesamt können Vorhaben mit bis zu 380.000 EUR gefördert werden, wobei auf die Phase 1 nicht mehr als 160.000 EUR entfallen dürfen.

ZIM Leistungen zur Markteinführung
Die ZIM Leistungen zur Markteinführung betragen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten von maximal 50.000 Euro je ZIM-gefördertes FuE-Projekt.

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Telefon 030-761 900 44

Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@ZIM-Foerderung-Foerdermittelberatung.de