ZIM Förderung steuerfrei

ZIM Förderung steuerfrei

Ist die ZIM-Förderung steuerfrei? Unsere Experten haben die Antwort!

Ist die ZIM Förderung steuerfrei? Diese Frage bekommen unsere Fördermittelberater häufig gestellt. Wir haben die Antwort für Sie und zusätzlich in diesem Zusammenhang wichtige Fragen beantwortet.

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ZIM Förderung steuerfrei

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Der Einfachheit halber zitieren wir an dieser Stelle die Antwort der ZIM Redaktion.

Zitat aus der ZIM Redaktion:

Als sogenannter „echter“ Zuschuss unterliegt die Zuwendung nicht der Umsatzsteuer (i.S. Abschnitt 10.2 Abs. 7 u. 8 UStAE). Die Zuwendung ist jedoch als außerordentlicher Ertrag bei der Ertragsbesteuerung, durch die Einkommensteuer (Einzelunternehmer, Personengesellschaften) oder Körperschaftsteuer (juristische Personen) oder Gewerbeertragsteuer (Gewerbebetrieb) zu berücksichtigen. Dem gegenüber können die gesamten Aufwendungen für das Förderprojekt als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Da die Zuwendung bei Unternehmen immer nur eine Anteilsfinanzierung der Projektkosten ist, sind die Auswirkungen auf der Aufwandsseite stets größer als auf der Ertragseite, so dass sich per Saldo auch die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung dementsprechend relativiert.

Muss für die ZIM-Förderung die De-minimis Regelung beachtet werden?

Hier gibt es eine sehr kurze und einfache Antwort: Nein. Die De-minimis Regelung hat auf die ZIM-Förderung keinen Einfluss.

Dürfen Unternehmen in Schwierigkeiten die ZIM-Förderung beantragen?

Auch hier ist die Antwort kurz und knapp: Nein. Unternehmen in Schwierigkeiten dürfen die ZIM-Förderung nicht beantragen. Viel mehr legen die ZIM-Richtlinien fest, dass die Finanzierung des Projektes gesichert und das Unternehmen stabil sein muss.

Dass sich Ihr Unternehmen nicht in Schwierigkeiten befindet, müssen Sie im Antragsformular in Anlage 10 als Eigenerklärung angeben.

ZIM Förderung steuerfrei – Beratung durch unsere Fördermittelberatung

Rufen Sie unsere Fördermittelberatung an und lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten. Die Erstberatung durch unsere Fördermittelberater ist für Sie ohne jedes Risiko. Erst, wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, machen wir Ihnen ein Angebot, für das Sie sich ganz in Ruhe entscheiden können. Neben der Frage, ob die ZIM Förderung steuerfrei ist, gibt es rund um ZIM viele weitere Fragen, die zu klären sind. Oftmals lassen sich diese im persönlichen Gespräch sehr viel einfacher beantworten, als wenn Sie sich die ZIM-Richtlinien seitenlang selbst durchlesen müssen.

ZIM Fördermittelberatung branchenoffen

Sie können unsere Fördermittelberatung für alle Branchen beauftragen. Des Weiteren hilft Ihnen unsere Fördermittelberatung beim Ausfüllen der Anträge, Zahlungsanforderungen, Zwischenberichte, Sach- und Verwendungsnachweise. So erfolgen Ihre Antragsstellung und das Projektmanagement auf eine unkomplizierte Art und Weise. Dadurch können Sie sich auf Ihr Projekt und Alltagsgeschäft fokussieren. Sie gehen Ihrem Kerngeschäft nach und widmen Ihre Energie Ihrem Projekt und wir übernehmen die Bürokratie für Sie. Gemeinsam sind wir stärker und schneller. Nutzen Sie unser Know-how der Fördermittelberatung.

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