ZIM Einzelprojektförderung
ZIM Einzelprojektförderung – FuE-Einzelprojekte
Sichern Sie sich die ZIM-Förderung für einzelbetriebliche FuE-Projekte
Mit der ZIM Einzelprojektförderung können Sie sich für Ihr KMU Fördergelder sichern, die Sie bei der Entwicklung und Markteinführung innovativer Ideen unterstützen.
Unsere Fördermittelberater haben alle wichtigen Infos zur ZIM Einzelprojektförderung für Sie zusammengefasst. Für eine persönliche Beratung rufen Sie unsere ZIM Fördermittelberatung an und vereinbaren Sie einen Termin.
Was fördert die ZIM Einzelprojektförderung?
Die ZIM FuE-Einzelprojektförderung ist themen- und branchenoffen und bietet so eine große Bandbreite an einzelbetrieblichen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Diese müssen der Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen dienen.
Weiterführend kann die Durchführbarkeitsstudie gefördert werden, sofern diese notwendig für die Antragstellung ist.
Anschließend können FuE-Einzelprojekte DL-Förderungen zur Markteinführung beantragen.
Ist Ihr Unternehmen antragsberechtigt?
Die ZIM Einzelprojektförderung wird an kleine und mittlere Unternehmen und weitere mittelständische Unternehmen vergeben. Entspricht Ihr Unternehmen der Definition KMU können Sie die FuE-Einzelprojektförderung beantragen.
Wie erfolgt die Förderung und in welcher Höhe?
Die ZIM Einzelprojektförderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Die maximale Höhe beträgt 550.000 EUR und richtet sich nach der Unternehmensgröße.
Der Fördersatz für kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen und junge Unternehmen beträgt 45 %. Kleine Unternehmen erhalten 40 % und mittlere Unternehmen 35 %. Für weitere mittelständische Unternehmen beträgt der Fördersatz 25 %.
Sie müssen als Unternehmen also jeweils einen Eigenanteil erbringen.
Gut vorbereitet in die ZIM Einzelprojektförderung starten
Förderung für die Durchführbarkeitsstudie
Maßnahmen, die eine Durchführbarkeit des Projektes garantieren, sind oftmals sehr kostenintensiv. Sie können ergänzend zur ZIM Einzelprojektförderung auch die Durchführbarkeitsstudie fördern lassen. Die maximale Laufzeit der Studie beträgt acht Monate. Innerhalb von 12 Monaten können für ein Unternehmen maximal zwei Durchführbarkeitsstudien bewilligt werden. Antragsberechtigt sind die Unternehmen, die auch für die ZIM Einzelprojektförderung antragsberechtigt sind.
Förderungen zur Markteinführung
DL-Förderungen für den erfolgreichen Markteintritt
Auch die Markteinführung ist kostenintensiv und erfordert spezielles Know-how. Die Bundesregierung unterstützt Sie im Rahmen der FuE-Einzelprojekte auch bei der Markteinführung und dazu die DL-Förderung gestartet. Die Dienstleistungs-Förderung beinhaltet drei Module: Innovationsberatungsdienste, innovationsunterstützende Dienstleistungen sowie Beratung zur Produktdesign und Vermarktung. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, deren ZIM Förderung bewilligt wurde.
Neu in der ZIM Einzelprojektförderung
Am 20. Januar 2020 wurde die Neufassung der ZIM-Förderung verabschiedet. Die Neufassung beinhaltet nun auch eine höhere Förderung für junge und kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen.
Grundsätzlich werden nun auch junge Unternehmen und Start-ups berücksichtigt. Als junge Unternehmen gelten Unternehmen deren Gründung maximal 10 Jahre zurückliegt. Interessant dürfte die ZIM-Förderung nun auch für Erstinnovatoren sein, die mit der ZIM 2020 Neufassung ebenfalls erfasst werden.
Berücksichtigt wurde auch der Strukturwandel. Bislang wurde das Fördersystem in alte und neue Bundesländer unterteilt. Das hat sich mit ZIM 2020 geändert. Das Fördersystem unterliegt nun dem GRW-Bewertungssystem, das unter anderem nach Infrastruktur, Einkommensgröße und Arbeitsmarktgröße bewertet.
Beratung zu ZIM allen ZIM Modulen
Wir begrüßen die neue ZIM Richtlinie des BMWi, denn sie bietet nun einen noch größeren Zugang zur ZIM-Förderung. Sie interessieren sich für die ZIM-Förderung? Rufen Sie unsere Fördermittelberatung an und wir beraten Sie gerne zur Eignung Ihres Projektes.