ZIM KOOP Förderung
ZIM KOOP Förderung – FuE-Kooperationsprojekte
Fördermittelberatung für ZIM-Kooperationsprojekte
Sie interessieren sich für die ZIM KOOP Förderung? Unsere ZIM Fördermittelberater haben alle wichtigen Informationen zu ZIM FuE-Kooperationsprojekten für Sie zusammengestellt.
Für eine persönliche Beratung rufen Sie uns an und vereinbaren einen Beratungstermin mit unseren Fördermittelberatern.
Was wird mit der ZIM KOOP Förderung gefördert?
Ist Ihre innovative Idee auch dabei?
Mit der ZIM Förderung für FuE-Kooperationsprojekte werden die Entwicklung und Forschung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen gefördert. Die ZIM KOOP Förderung ist branchen- und themenoffen und bietet somit ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit von mindestens zwei Unternehmen oder alternativ einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung. Wichtig ist, dass eine ausgewogene Zusammenarbeit durchgeführt wird bei der alle Partner gleichermaßen ihre Leistungen erbringen.
Wer ist für die ZIM KOOP Förderung antragsberechtigt?
Antragsberechtigt für die ZIM KOOP Förderung sind kleine und mittlere Unternehmen, die der Definition KMU entsprechen. Weiterhin sind weitere mittelständische Unternehmen und nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner zugelassen.
Definition kleine Unternehmen: weniger als 50 Beschäftigte und maximal 10 Mio. EUR Jahresumsatz, alternativ maximal 10 Mio. EUR Jahresbilanzsumme
Definition mittlere Unternehmen: weniger als 250 Beschäftigte und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz, alternativ maximal 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme
Definition weitere mittelständische Unternehmen: maximal 1000 Beschäftigte und nur in Kooperation mit KMU für die ZIM KOOP Förderung zugelassen
Wie erfolgt die ZIM KOOP Förderung?
Die ZIM Förderung für FuE-Kooperationsprojekte erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung immer bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten. Für Unternehmen gilt dabei: je Teilprojekt bis 450.000 EURO und für Forschungseinrichtungen je Teilprojekt bis 220.000 EUR.
Die maximale Zuwendungshöhe für ein Gesamtprojekt darf 2,3 Mio. EUR nicht übersteigen.
Die Fördersätze sind nach Unternehmensgröße und Besonderheiten der Region gestaffelt und liegen bei Minimum 30 % bis maximal 55 % für nationale Kooperationsprojekte. Für KOOP mit ausländischen Partnern werden zwischen 40 % und 60 % an Fördersätzen übernommen.
Forschungseinrichtungen werden mit einem Fördersatz von 100 % gefördert.
Ergänzende Leistungen zur ZIM KOOP Förderung
Durchführbarkeitsstudie und Markteinführung
Maßnahmen, die für den Projektstart notwendig sind, sind oftmals kostenintensiv. Die ZIM-Förderung sieht zur Finanzierung ergänzende Leistungen vor. So können Sie sich die Durchführbarkeitsstudie bezuschussen lassen. Möglich sind ein bis maximal zwei externe Dienstleister, die entsprechende Fachkenntnisse vorweisen müssen.
Abschließend werden auch ergänzende Leistungen zur Markteinführung gezahlt. Die sogenannten DL-Förderungen, Dienstleistungs-Förderungen, sollen Unternehmen unterstützen das Produkt oder die Dienstleistung erfolgreich am Markt einzuführen.
Beratung zur ZIM KOOP Förderung
Fördermittelberatung in Berlin und bundesweit
Machen Sie sich den Weg einfacher Ihre ZIM Förderung für FuE-Kooperationsprojekte zu erhalten und lassen Sie sich von unseren Fördermittelberatern unterstützen. Wir beraten Sie zur Antragsberechtigung, übernehmen die Antragstellung und stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite. Von der ersten Prüfung Ihrer Idee, über die Ausarbeitung des Antrages, dem ZIM Zwischenbericht, den ZIM Verwendungsnachweise, den ZIM Abschlussbericht und allen weiteren Schritten, die notwendig sind, steht Ihnen unser Fördermittel Berater zur Seite.