ZIM Förderung De-minimis
ZIM Förderung De-minimis
Muss die De-minimis Regelung der EU für die ZIM-Förderung beachtet werden?
ZIM Förderung De-minimis: Im Rahmen der Antragstellung für die ZIM-Förderung stellt sich die wichtige Frage: „Muss die De-minimis Regelung der EU für die ZIM-Förderung beachtet werden?“
Unsere Experten für die ZIM Fördermittelberatung haben die Antwort auf die Frage nach der ZIM Förderung De-minimis für Sie zusammengefasst.
ZIM Förderung und De-minimis-Beihilfen: Was müssen Sie beachten?
Die Antwort unserer Fördermittelberater
Die Antwort auf die Frage: Die De-minimis-Beihilfen sind teilweise relevant.
Das bedeutet konkret, hier empfiehlt sich uns als Berater zu engagieren. Nun ist es auch wichtig zu wissen, was eine De-minimis Beihilfe überhaupt ist.
Unter De-minimis Beihilfen werden Beihilfen verstanden, die ein EU-Mitgliedsstaat einem Unternehmen gewährt, diese Beihilfe aber nicht von der EU-Kommission genehmigt werden muss.
Beihilfen, die unter die De-minimis Regelung fallen, sind so gering, dass sie nicht genehmigungspflichtig sind.
Erklärung De-minimis Beihilfen
Grundsätzlich besagt die De-minimis Regel, dass staatliche Zuwendungen bis 200.000 EUR nicht durch die EU Kommission genehmigungspflichtig sind.
Eine Ausnahme bildet der Straßenverkehrssektor.
Hier liegt die Obergrenze bei 100.000 EUR.
Wichtig zu wissen:
Die Obergrenzen beziehen sich immer auf drei aufeinanderfolgende Steuerjahre.
Sie dürfen also maximal 200.000 EUR staatliche Beihilfen in insgesamt drei Steuerjahren erhalten.
Warum ist die ZIM-Förderung von der De-minimis Regel ausgenommen?
Die De-minimis Regel bezieht sich auf staatliche Förderungen zur wirtschaftlichen Unterstützung von Unternehmen.
Die ZIM-Förderung ist aber eine staatliche Förderung, die sich auf die Innovationsförderung bezieht und nicht auf die wirtschaftliche Unterstützung eines Unternehmens, das ohne staatliche Beihilfen nicht überleben würden.
Mit dem Verwendungszweck der Innovationsförderung ist die ZIM-Förderung von der De-minimis Regel ausgenommen. Das ist insofern wichtig, als dass Unternehmen mit mehreren hunderttausend Euro gefördert werden können.
Was ist die ZIM-Förderung?
Innovationsförderung des BMWi
ZIM, das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Das BMWi will gezielt Innovationen kleiner und mittlerer Unternehmen fördern. KMU sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, aber leider oftmals nicht finanziell in der Lage Innovationen selbst zu finanzieren und marktreif zu entwickeln.
Die letzte Neuerung des Förderprogramms ZIM wurde am 20. Januar 2020 aufgesetzt.
Unter anderem wurden mit der Neuerung strukturschwache Regionen, nach dem Vorbild des gesamtdeutschen Fördersystems, gesondert gefördert. Das bezieht sich unter anderem auf die ehemaligen Kohle-Regionen, die ab dem 20. Januar 2020 höhere Zuschüsse erhalten können.
ZIM Förderung Beratung von unseren Fördermittelexperten
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Mit unserem Fullservice stehen wir Ihnen in allen Schritten zur Seite. Sie müssen nur noch den Antrag für die ZIM-Förderung unterschreiben und können somit Ihre Zeit Ihrem ZIM-Projekt widmen. Lesen Sie unter „ZIM Förderung Beratung“ alles Wissenswerte zu unseren Leistungen. Rufen Sie unsere Fördermittelberatung an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin.