FAQ
ZIM Förderung FAQ
Die wichtigsten Fragen zu Fördervoraussetzungen und Antragsberechtigungen
Unsere Fördermittelberater haben eine ZIM Förderung FAQ für Sie zusammengestellt. Hie finden Sie die wichtigsten Fragen zu den Fördervoraussetzungen und Antragsberechtigungen.
Für eine persönliche Beratung rufen Sie uns an und vereinbaren einen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Sie.
Wer ist antragsberechtigt?
Grundsätzlich richtet sich die ZIM-Förderung an KMU, die der EU-Definition für KMU entsprechen. Sie müssen Ihren Geschäftsbetrieb in Deutschland haben, dürfen inklusive Partnerunternehmen nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen maximalen Jahresumsatz von 50 Mio. EUR erzielen. Alternativ darf sich die Jahresbilanzsumme auf maximal 43 Mio. EUR belaufen.
Antragsberechtigt sind auch andere mittelständische Unternehmen, für die die gleichen Zahlen wie für KMU gelten.
Außerdem dürfen an Kooperationsprojekten nichtwirtschaftlich tätige deutsche Forschungseinrichtungen teilnehmen.
Wer muss den Antrag stellen und wie viele ZIM-Projekte sind erlaubt?
Alle Unternehmen, die an einem ZIM-Projekt beteiligt sind, müssen die ZIM-Förderung beantragen. Bestenfalls wird die Förderung gemeinsam beantragt, aber mindestens zeitnah innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Projektträger. Sie können unbegrenzt Anträge für die ZIM-Förderung einreichen. Es werden aber maximal zwei ZIM-Projekte pro Jahr und Unternehmen bewilligt.
ZIM Förderung FAQ: Welche Projektformen werden gefördert?
- FuE-Einzelprojekte
- FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen in folgenden Varianten:
a) Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen,
b) Kooperationsprojekte mit mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung. - ZIM-Kooperationsnetzwerke mit mindestens sechs Unternehmen
ZIM Förderung FAQ: Wer bearbeitet die Anträge für die ZIM-Förderung?
Die Bearbeitung der Förderungsanträge wird von den jeweils zuständigen Projektträgern übernommen. Für FuE-Einzelprojekte ist die EuroNorm GmbH zuständig.
Für Kooperationsnetzwerke sowie FuE-Einzelprojekte und FuE-Kooperationsprojekte aus einem ZIM-Netzwerk ist die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH zuständig.
Und FuE-Kooperationsnetzwerke werden von der AiF Projekt GmbH bearbeitet.
Wo kann ich Hilfe bei der Antragstellung erhalten?
Grundsätzlich werden Sie von den Projektträgern beraten. Wir empfehlen Ihnen die Zusammenarbeit mit unserer Fördermittelberatung, die Ihnen bei jedem Schritt der Antragstellung hilfreich zur Seite steht.
ZIM Förderung FAQ: Wann können Sie mit einer Entscheidung rechnen?
Die Bearbeitungszeit der jeweils zuständigen Projektträger dauert unserer Erfahrung nach ca. 3 Monate. Die Zeit ist aber auch abhängig von de Vollständigkeit des Antrages, denn abschließend entschieden wird erst, wenn alle beteiligten Unternehmen ihre Unterlagen vollständig eingereicht haben.
ZIM Förderung FAQ: In welcher Form können Sie den ZIM-Antrag einreichen?
Der ZIM-Antrag muss in Papierform eingereicht werden. Sind alle Dokumente wie vorgeschrieben unterschrieben, kann der Antrag auch per Fax eingesendet werden. Auch gescannte PDF-Dokumente, die per Mail versendet werden, sind zulässig.
Wann können Anträge eingereicht werden?
Anträge können jederzeit beim zuständigen Projektträger eingereicht werden. Zu beachten ist die jeweilige Laufzeit von ZIM. Bis jetzt ist keine Beendigung vorgesehen, über die wir Sie aber aktuell informieren sollte ZIM beendet werden.